Organisation
1962 von Kardinal König mit dem Ziel, die Laienkatecheten zu betreuen, gegründet. Die BG ist ein unabhängiger Verein kirchlichen Rechts und seinen Mitgliedern und dem jeweiligen Erzbischof von Wien verantwortlich.
Mitgliedschaft
Die BG der Laienkatecheten ist die vom Erzbischof errichtete einzige Berufsgemeinschaft in der Erzdiözese Wien, der jede(r) ReligionslehrerIn aufgrund der erhaltenen missio canonica angehört.
Finanzen
Zur Dotierung der laufenden Geschäfte hebt die BG einen Jahresmitglieds-beitrag ein (zurzeit 12 Euro). Die Höhe des Beitrags legt die Generalversammlung fest. Die Aufzeichnung über die Finanzgebarung führt die/der Kassier/in. Wer online einzahlen möchte:
Empfänger: Berufsgemeinschaft der Laienkatecheten der Erzdiözese Wien
IBAN: AT83 5300 0065 5501 3521 (Hypo NÖ)
Aufgaben und deren Wahrnehmung
Information, Beratung und Förderung der Kommunikation der RL
- persönliche Gespräche
- BG Veranstaltungen für Gruppenräte, VertrauenslehrerInnen und engagierte KollegInnen
- Infos auf I – Konferenzen
- dienstrechtliche Veranstaltungen
- Infoveranstaltungen für StudentInnen der KPH
- Infos durch Medien
- per E – Mail
- auf der BG – Homepage http://www.bgwien.at
- auf der BG-Seite in den Schulamtsmitteilungen „von uns für Sie“
- regelmäßige Informationen mittels „brennglas“
Hilfestellung bei der Bildung von regionalen oder schulartspezifischen Gruppen von RL und bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften
- Förderung der Spiritualität
- Angebot von BG-Gottesdiensten
- Gestaltung der Bischofsmesse für RL im Dom, Messen im Schuljahr
- Einkehrtage, Kurzexerzitien
- Beicht- und Aussprachemöglichkeiten
- BG KonsulentIn
Vertretung und Wahrung der Interessen der RL
- gegenüber dem Schulamt und den Fachinspektorinnen und Fachinspektoren
- Beistellung von erfahrenen RL oder anderen geeigneten Personen als VertrauenslehrerIn (z.B. „Interventionen“ im Schulamt bzw. bei den FI)
- Mitsprache bei Vertraglichstellungen
- Kontakte mit Amtsträgern und Institutionen im Interesse der RL oder des Religionsunterrichtes (z.B. Jour fix im Schulamt)
- Periodische Kontakte mit dem Abteilungsleiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung der KPH Wien
- Empfehlung bei der Bestellung von RL in besondere Funktionen (z.B. FachinspektorInnen)
- Erstellung von Vorschlägen für die Wahl oder Nominierung von ReligionslehrerInnen in Institutionen oder Gremien, denen ReligionslehrerInnen anzugehören haben (z.B. Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommissionen)
- Delegierung in diözesane und interdiözesane Gremien für religionspäd. Bereiche (z.B. Lehrbuchkonferenzen, Interdiözesane BG)
- Mitsorge um die Fort- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der KPH, dem Schulamt und anderen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
- Mitsorge um die Ressourcen- und Qualitätssicherung des Religionsunterrichts und das Ansehen der RL
Die Struktur der BG
Die BG – Wien wird aus der Gesamtheit aller Mitglieder gebildet.
Generalversammlung
- findet alle drei Jahre statt
- umfasst alle Mitglieder
- Wahl der/des Vorsitzenden und Vors. Stv.
- Rechenschaftsbericht
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
Vorsitzende(r) und Vorsitzende(r) Stv.
Die/Der Vorsitzende vertritt die BG nach außen und führt die Geschäfte. Sie/Er wird aus dem Kreis der Mitglieder des Gruppenrates auf die Dauer von 3 Jahren durch die Generalversammlung gewählt.
Derzeitiger Vorsitzender: Mag. Stefan Schweiger
Die/Der Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden vertritt die/den Vorsitzende(n) im Falle der Verhinderung.
Derzeitiger Stellvertreter des Vorsitzenden: Mag. Paul Pogats
Gruppenrat
Das Leitungsgremium der BG.
Zusammensetzung
Die Mitgliederzahl aus dem Bereich APS und Höhere Schulen soll das Verhältnis der in den beiden Bereichen tätigen RL widerspiegeln. Jede Schulart soll mit mindestens zwei Mitgliedern vertreten sein.
Aufgaben
- bespricht und beurteilt RL und RU relevante Themen
- hält Kontakt zu allen Gremien, die die RL und deren Tätigkeiten betreffen
- interveniert bei Problemen, die die RL und den RU betreffen, bei den zuständigen Stellen (v.a. im innerkirchlichen Bereich)
- entsendet Mitglieder in die Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission und deren Oberkommissionen
- beschließt soziale Unterstützung einzelner RL
- unterstützt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- betraut auf Antrag der/des Vorsitzenden einzelne Mitglieder des GR mit besonderen Aufgaben, z.B. KassierIn und SchriftführerIn
- muss vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter Arbeitsberichte vorgelegt bekommen
- bereitet die Generalversammlung vor
- entscheidet nach Beratung durch Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit